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   VG Regensburg, 02.03.2015 - RO 4 K 14.917   

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https://dejure.org/2015,4472
VG Regensburg, 02.03.2015 - RO 4 K 14.917 (https://dejure.org/2015,4472)
VG Regensburg, Entscheidung vom 02.03.2015 - RO 4 K 14.917 (https://dejure.org/2015,4472)
VG Regensburg, Entscheidung vom 02. März 2015 - RO 4 K 14.917 (https://dejure.org/2015,4472)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einstellung des Strafverfahrens nach § 153 a StPO;Berücksichtigung der Straftat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Straftaten im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung für den kleinen Waffenschein sowie der Waffenbesitzkarte

  • rewis.io

    Strafverfahrenseinstellung, Straftat, Berücksichtigung, Zuverlässigkeitsprüfung, Waffenrecht, Jagdrecht, Ermittlungsverfahren, Geldauflage, Einstellung, Waffenbesitzkarte, Jagdschein, Waffenschein, Widerruf, Einziehung, Zuverlässigkeit, Bedrohung, Unzuverlässigkeit, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564

    Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und Munition

    Auszug aus VG Regensburg, 02.03.2015 - RO 4 K 14.917
    Hat ein Waffenbesitzer in diesem Sinn bereits einmal versagt, ist schon dies allein ein gewichtiges Indiz dafür, dass er das in ihn gesetzte Vertrauen nicht mehr verdient (vgl. BayVGH vom 2. Oktober 2013, 21 CS 13.1564, juris, Rz 10 und 14).
  • VG Gießen, 16.04.2013 - 7 K 4111/11

    Aufenthaltserlaubnis für Unionsbürger

    Auszug aus VG Regensburg, 02.03.2015 - RO 4 K 14.917
    Wären diese Voraussetzungen für eine Verurteilung nämlich nicht gegeben, müsste insbesondere unter Berücksichtigung des Grundsatzes "in dubio pro reo" ein Freispruch erfolgen und keine Einstellung nach § 153 a StPO (vgl. zum Ausländerrecht VG Regensburg vom 6. Mai 2005, RN 9 K 04.2508, n. v.; BayVGH vom 2. März 2005, 24 CS 05.357, juris, Rz 18, sowie VG Gießen vom 16. April 2013, 7 K 4111/11.GI, juris, Rz 22).
  • VGH Bayern, 02.03.2005 - 24 CS 05.357
    Auszug aus VG Regensburg, 02.03.2015 - RO 4 K 14.917
    Wären diese Voraussetzungen für eine Verurteilung nämlich nicht gegeben, müsste insbesondere unter Berücksichtigung des Grundsatzes "in dubio pro reo" ein Freispruch erfolgen und keine Einstellung nach § 153 a StPO (vgl. zum Ausländerrecht VG Regensburg vom 6. Mai 2005, RN 9 K 04.2508, n. v.; BayVGH vom 2. März 2005, 24 CS 05.357, juris, Rz 18, sowie VG Gießen vom 16. April 2013, 7 K 4111/11.GI, juris, Rz 22).
  • VG Augsburg, 03.08.2017 - Au 5 K 17.419

    Anfechtungsklage - Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer

    Wären diese Voraussetzungen für eine Verurteilung nämlich nicht gegeben, müsste unter Berücksichtigung des Grundsatzes "in dubio pro reo" ein Freispruch erfolgen und keine Einstellung nach § 153a StPO (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2005 - 24 CS 05.357 - juris Rn. 18; VG Regensburg, U.v. 2.3.2015 - RO 4 K 14.917 - juris Rn. 27).
  • VG Augsburg, 06.04.2017 - Au 5 S 17.420

    Widerruf einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

    Wären diese Voraussetzungen für eine Verurteilung nämlich nicht gegeben, müsste unter Berücksichtigung des Grundsatzes "in dubio pro reo" ein Freispruch erfolgen und keine Einstellung nach § 153a StPO (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2005 - 24 CS 05.357 - juris Rn. 18; VG Regensburg, U.v. 2.3.2015 - RO 4 K 14.917 - juris Rn. 27).
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